- Bei Corona- oder Erkältungssymptomen anrufen, Termin verschieben oder bei unbedingt notwendigen Terminen FFP2-Maske tragen
- Kinder, die nicht bei uns in Behandlung sind, bitte nicht mitbringen
- Begleitpersonen nur wenn Unterstützung notwendig ist
Seit dem 7. April 2023 ist die Maskenpflicht auch in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Kliniken entfallen. Natürlich kann im Rahmen eines Hygienekonzepts, etwa um kranke Menschen zu schützen und zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Maskenpflicht festgehalten werden. Positiv Getestete sollen laut bayerischem Innenministerium für die Dauer der Infektion eine Maske tragen, wenn sie ihre Wohnung verlassen - das gilt auch für den eigenen Garten, den Balkon oder die Terrasse. "Dies ist seit dem 1. März 2023 allerdings keine verpflichtende, staatlich angeordnete Schutzmaßnahme mehr, sondern eine Empfehlung", so der Bayerische Rundfunk.
Alle Patienten mit Grippe- oder Erkältungssymptomen bitte vorab anrufen, auf Anrufbeantworter sprechen oder eine E-Mail schreiben (info(a)kramer-dermatologie.de). Wenn Sie in die Praxis kommen müssen, auf alle Fälle eine FFP2-Maske tragen. So schützen sie andere Patienten und unsere Mitarbeitenden. Falls Sie ihren Termin verschieben möchten, können Sie diesen jederzeit über unser Online-Tool verlegen. Eine Terminvereinbarungen ist ebenso per Telefon (Nürnberg 0911 240 26 25 / Bad Windsheim 09841 68 54 50) oder über unser Online-Tool möglich.
Eine weitere Bitte an Eltern: Kinder, die nicht selber Patienten sind, bitte nicht mitbringen. Auch Patienten, die nicht unmittelbar auf Begleitpersonen angewiesen sind, bitten wir alleine zu kommen. Dies ist eine Vorsorgemaßnahme zum Schutz der anderen Patienten, der Begleitpersonen und auch der Kinder.
Gemeinsam, mit Rücksicht und Distanz, kommen wir auch gut durch diese erneut herausfordernden Zeiten.